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Preise

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Preisgestaltung

Physiotherapeutische Leistungen

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) gibt für jede Form der physiotherapeutischen Behandlung eine Leistungsbeschreibung mit Mindestbehandlungszeit und eine festgelegte Vergütung an. Die Mindestbehandlungszeit der GKV beträgt in der Regel 15 Minuten.
Die von mir angebotenen Leistungen entsprechen der Beschreibung der GKV. Die Behandlungszeit beträgt in meiner Praxis in der Regel 40 bis 60 Minuten.
Für freiberufliche Physiotherapeuten gibt es keine gesetzliche oder berufsständische Gebührenordnung, die die Preise für Privatversicherte oder Selbstzahlende regelt. Damit fehlt ein formaler Rahmen für die Berechnung. Trotzdem ist mir eine transparente und nachvollziehbare Preisgestaltung wichtig, deshalb richten sich meine Preise nach den Vergütungen des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenkassen.
Zur Abrechnung werden die Vergütungssätze der GKV mit dem Faktor 1,6 multipliziert.

Heilpraktikerleistungen (Osteopathie)

Die Osteopathie wird entsprechend der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.

Die Kosten für eine osteopathische Behandlung (60min) betragen ca. 115 €.

Erstattungsmöglichkeiten

Physiotherapie

Grundsätzlich erstatten die privaten Krankenversicherungen physiotherapeutische Leistungen, wenn diese ärztlich verordnet wurden. Bis zu welchem Betrag bzw. zu welchem Anteil die Leistungen erstattet werden, hängt von Ihrem persönlichen Vertrag mit dem jeweiligen Versicherer ab.
Gerne können Sie auch mit Verordnungen der Gesetzlichen Krankenkassen zu mir kommen, müssen die Kosten in diesem Fall aber selbst tragen.

Heilpraktikerleistungen

Häufig erstatten auch die gesetzlichen Krankenkassen anteilig osteopathische Behandlungen, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
Hierfür wird meist eine ärztliche Verordnung, z. B. vom Hausarzt, gefordert. Andere Voraussetzungen für eine Erstattung, wie eine Mitgliedschaft im Berufsverband, eine abgeschlossene Osteopathie-Ausbildung sowie die Abrechnung nach GebüH erfülle ich.
Ob und wie viel erstattet wird, kann je nach Krankenkasse variieren. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse.

Die Erstattung durch private Krankenversicherungen ist abhängig davon, ob Heilpraktikerleistungen in Ihrem Vertrag mitversichert sind. Bis zu welchem Betrag oder Anteil die Erstattung erfolgt, ist von Ihrem Versicherungsvertrag abhängig.